Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

StaplerCampus – Inhaber: Steve Ingram
Bert-Brecht-Straße 12a
85386 Eching

E-Mail: kontakt@staplercampus.de
Telefon: 0178 4112324

Stand: 04.08.2026


Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen StaplerCampus, Inhaber Steve Ingram (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Kunde") über die Durchführung von Schulungen, Unterweisungen, Qualifizierungen und Prüfungen im Bereich Flurförderzeuge aller Bauarten (z. B. Gabelstapler, Schubmaststapler, Hochhubwagen, Mitgänger-Flurförderzeuge), Hubarbeitsbühnen und vergleichbarer Arbeitsmittel – sowohl in Präsenz (insbesondere Inhouse beim Auftraggeber) als auch online über die StaplerCampus-Akademie.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(4) Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen in Teil 5 dieser AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Kurse auf der Website des Auftragnehmers (www.staplercampus.de) stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

(2) Der Auftraggeber richtet seine Buchungsanfrage per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon an den Auftragnehmer. Die Anfrage ist unverbindlich.

(3) Der Auftragnehmer erstellt auf Grundlage der Anfrage ein Angebot in Textform (z. B. per E-Mail). Der Vertrag kommt zustande durch:

  • die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform, oder
  • die einvernehmliche Durchführung der beauftragten Schulung.

(4) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen (Kursart, Teilnehmerzahl, Termin, Ort, Vergütung) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

§ 3 Kommunikationswege

(1) Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien erfolgt grundsätzlich per E-Mail oder über andere mit dem Kunden individuell vereinbarte Kommunikationswege.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner E-Mail-Adresse und sonstiger Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

(3) E-Mails gelten als zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt sind und unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden können.

§ 4 Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt Schulungs- und Qualifizierungsdienstleistungen, insbesondere:

  • Ausbildungen zum Führen von Flurförderzeugen aller Bauarten (umgangssprachlich „Staplerschein") und Hubarbeitsbühnen („Hubarbeitsbühnenschein"),
  • jährliche Sicherheitsunterweisungen,
  • Zusatz- und Aufbauqualifikationen,
  • theoretische und praktische Prüfungen sowie die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen, Zertifikaten und Fahrausweisen.

(2) Die Schulungen erfolgen nach den einschlägigen Vorschriften und Grundsätzen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), insbesondere DGUV Vorschrift 68, DGUV Grundsatz 308-001 (Flurförderzeuge) bzw. DGUV Grundsatz 308-008 (Hubarbeitsbühnen), in der zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden Fassung.

(3) Die Vertragsbeziehung ist als Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB ausgestaltet. Der Auftragnehmer schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der Schulung, nicht jedoch das Bestehen der Prüfung durch die Teilnehmer oder den Eintritt eines bestimmten Lernerfolges.

(4) Der Auftragnehmer ist in der methodischen und didaktischen Gestaltung der Schulung frei, soweit die Vorgaben der einschlägigen DGUV-Regelwerke eingehalten werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den vorgesehenen Trainer durch einen gleichwertig qualifizierten Trainer zu ersetzen.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen geeignete und entsprechend qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer steht für die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch Subunternehmer wie für eigenes Handeln ein.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung zu unterstützen und ihm alle für die Durchführung der Schulung erforderlichen Informationen (insbesondere Teilnehmerdaten, betriebliche Gegebenheiten, eingesetzte Geräte) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die angemeldeten Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen (§ 14) erfüllen, und stellt die Teilnehmer für die Dauer der Schulung frei.

(3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm übermittelten Teilnehmerdaten (insbesondere Name und Geburtsdatum für die Ausstellung von Zertifikaten und Fahrausweisen) richtig und vollständig sind. Für Fehler in Zertifikaten oder Fahrausweisen, die auf unrichtigen Angaben des Auftraggebers beruhen, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich; eine Neuausstellung kann gesondert berechnet werden.

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten auszusetzen. Vereinbarte Termine können sich entsprechend verschieben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die durch die Verzögerung entstehenden Mehraufwendungen gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Preise verstehen sich pro Teilnehmer, sofern nicht anders angegeben. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird daher nicht erhoben und nicht ausgewiesen. Sollte die Kleinunternehmerregelung künftig keine Anwendung mehr finden, verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei Präsenzschulungen werden Fahrtkosten sowie gegebenenfalls Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Trainers gesondert berechnet, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

(3) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Vertragsschluss. Die Vergütung ist vor Schulungsbeginn zur Zahlung fällig (Vorkasse), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Freischaltung des Zugangs zur StaplerCampus-Akademie sowie die Durchführung des Präsenztermins erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang.

(4) Geht die Vergütung trotz Fälligkeit, Zahlungserinnerung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Termin abzusagen oder vom Vertrag hinsichtlich der betroffenen Leistung zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Stornoregelungen des § 8 entsprechend, wobei für die Berechnung der Stornogebühr der Zeitpunkt der Absage durch den Auftragnehmer maßgeblich ist.

(5) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist leistet, spätestens jedoch 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

(6) Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

§ 7 Termine, Absage und Verschiebung durch den Auftragnehmer

(1) Vereinbarte Schulungstermine sind für beide Parteien verbindlich.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Schulungstermin aus wichtigem Grund (insbesondere kurzfristige Erkrankung des Trainers, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen) abzusagen bzw. zu verschieben. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren und einen Ersatztermin anbieten.

(3) Kommt ein Ersatztermin nicht innerhalb angemessener Zeit zustande, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich der betroffenen Leistung zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers (insbesondere Ersatz von Ausfall- oder Lohnkosten der Teilnehmer) bestehen nur nach Maßgabe von § 9.

§ 8 Stornierung und Umbuchung durch den Auftraggeber

(1) Der Auftraggeber kann gebuchte Schulungen in Textform stornieren. Da die Vergütung im Voraus gezahlt wird, bestimmen die folgenden Absätze, in welcher Höhe bereits gezahlte Beträge erstattet werden bzw. eine noch nicht gezahlte Vergütung entfällt. Stornogebühren, die die bereits gezahlten Beträge übersteigen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern (Teil 5 und Teil 6 dieser AGB) bleiben von den Regelungen dieses § 8 unberührt.

(2) Für Präsenzschulungen und Kurse mit Präsenzanteil gilt:

  • Stornierung bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei; bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet,
  • Stornierung ab dem 13. bis einschließlich 7 Kalendertage vor dem Termin: Stornogebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung der stornierten Leistung,
  • Stornierung ab dem 6. Kalendertag vor dem Termin oder Nichterscheinen einzelner oder aller Teilnehmer: Stornogebühr in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung der stornierten Leistung.

Bei Kursen mit Online-Theorieanteil kann der Auftragnehmer zusätzlich einen angemessenen Anteil der Vergütung für bereits freigeschaltete und genutzte Online-Inhalte einbehalten.

(3) Bei reinen Online-Kursen ist eine Stornierung bis zur Freischaltung des Zugangs zur StaplerCampus-Akademie kostenfrei möglich; bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet. Nach Freischaltung des Zugangs beträgt die Stornogebühr 100 % der vereinbarten Vergütung; Absatz 5 bleibt unberührt.

(4) Umfasst ein Angebot bzw. eine Auftragsbestätigung mehrere eigenständige Kurse oder Leistungen (z. B. eine Online-Unterweisung und eine Präsenzschulung), gelten die Stornoregelungen für jeden Kurs gesondert. Die Stornierung eines Kurses lässt die übrigen beauftragten Kurse unberührt. Maßgeblich für die Berechnung von Stornogebühren und Erstattungen ist die im Angebot ausgewiesene Vergütung des jeweiligen Kurses; ist keine Aufteilung ausgewiesen, erfolgt eine angemessene Aufteilung nach den Listenpreisen des Auftragnehmers.

(5) Dem Auftraggeber bleibt in allen Fällen der Absätze 2 bis 4 der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen (z. B. nicht angefallene Fahrtkosten) werden angerechnet.

(6) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, ist bis zum Schulungsbeginn jederzeit kostenfrei möglich.

(7) Eine einmalige Umbuchung auf einen anderen Termin ist bis 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich, sofern der Auftragnehmer einen Ersatztermin anbieten kann. Bei späterer Umbuchung gilt Absatz 2 entsprechend.

(8) Die Reduzierung der Teilnehmerzahl gilt als Teilstornierung; die Absätze 1 bis 7 gelten entsprechend.

§ 9 Haftung

§ 9.1 Haftung bei Verträgen mit Unternehmern (B2B)

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei:

  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten,
  • schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

(3) Bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und Produktionsausfall ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Absatz 1) sowie für die Haftung bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Absätze 2 und 3).

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(6) Für Schäden an Geräten, Einrichtungen oder sonstigen Sachen des Auftraggebers, die während der praktischen Übungen durch Teilnehmer verursacht werden, haftet der Auftragnehmer nur, soweit ihn ein eigenes Verschulden (insbesondere eine Verletzung seiner Aufsichts- und Anleitungspflichten) trifft.

(7) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9.2 Haftung bei Verträgen mit Verbrauchern (B2C)

Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Die Haftungsbeschränkungen des § 9.1 finden keine Anwendung.

§ 10 Versicherungsschutz und Verantwortlichkeit während der Schulung

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass für seine Teilnehmer während der Schulung der erforderliche Versicherungsschutz (insbesondere die gesetzliche Unfallversicherung) besteht. Eine Prüfung oder Zusicherung des Versicherungsschutzes durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.

(2) Bei Inhouse-Schulungen verbleibt die Verkehrssicherungspflicht für das Betriebsgelände, die Übungsflächen und die bereitgestellten Geräte beim Auftraggeber.

§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

(2) Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers und der Teilnehmer nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter www.staplercampus.de/de/datenschutz.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt und gegebenenfalls verpflichtet, Schulungs- und Prüfungsunterlagen (einschließlich Teilnehmerdaten und Prüfungsergebnissen) zum Nachweis der ordnungsgemäßen Ausbildung entsprechend der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben aufzubewahren.

§ 12 Änderung der AGB

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht (insbesondere Änderungen der Gesetzeslage, der Rechtsprechung oder der einschlägigen DGUV-Regelwerke) und die Änderung dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Änderungen wesentlicher Vertragsinhalte (insbesondere Art und Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der Vergütung) sind auf diesem Weg ausgeschlossen. Änderungen werden dem Auftraggeber bei laufenden Vertragsverhältnissen spätestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

(2) Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Mitteilung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist besonders hinweisen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(4) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Teil 2: Besondere Bedingungen für Präsenz- und Inhouse-Schulungen

§ 14 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Voraussetzung für die Teilnahme an Ausbildungen zum Führen von Flurförderzeugen oder Hubarbeitsbühnen ist, dass der Teilnehmer:

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat (Ausnahmen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, z. B. zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht),
  • körperlich und geistig geeignet ist; die Beurteilung der Eignung obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber unter Beachtung der geltenden arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben,
  • über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, um Theorie, Praxisanweisungen und Prüfungen folgen zu können, sofern nicht eine Schulung in anderer Sprache vereinbart wurde.

(2) Die Prüfung und Sicherstellung der Teilnahmevoraussetzungen obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilnehmer, die die Voraussetzungen offensichtlich nicht erfüllen, von der Schulung auszuschließen. Der Vergütungsanspruch für den ausgeschlossenen Teilnehmer bleibt in diesem Fall bestehen.

§ 15 Pflichten des Auftraggebers bei Inhouse-Schulungen

(1) Bei Schulungen auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers stellt der Auftraggeber auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung:

  • mindestens ein geeignetes, betriebssicheres und geprüftes Gerät (Flurförderzeug bzw. Hubarbeitsbühne) einschließlich gültiger wiederkehrender Prüfung (z. B. jährliche Prüfung nach BetrSichV),
  • eine geeignete, ausreichend große und für die Dauer der praktischen Übungen abgesperrte bzw. gesicherte Übungsfläche,
  • einen geeigneten Raum für den Theorieunterricht und die theoretische Prüfung (soweit in Präsenz),
  • die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) für alle Teilnehmer (insbesondere Sicherheitsschuhe, bei Hubarbeitsbühnen zusätzlich geeignete PSA gegen Absturz, soweit erforderlich).

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die geltenden Arbeitsschutzvorschriften auf seinem Betriebsgelände eingehalten werden, und weist den Trainer auf betriebsspezifische Gefahren hin.

(3) Können die praktischen Übungen oder Prüfungen wegen fehlender oder ungeeigneter Geräte, Flächen oder Ausrüstung nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. Zusätzliche Termine zur Nachholung werden gesondert berechnet.

§ 16 Ausschluss von Teilnehmern

(1) Der Trainer ist berechtigt, Teilnehmer von der Schulung oder Prüfung auszuschließen, wenn:

  • sie den Schulungsablauf nachhaltig stören,
  • sie erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten stehen,
  • ihre weitere Teilnahme eine Gefahr für sich oder andere darstellt, oder
  • sie die Teilnahmevoraussetzungen nach § 14 nicht erfüllen.

(2) Der Vergütungsanspruch für ausgeschlossene Teilnehmer bleibt bestehen.


Teil 3: Besondere Bedingungen für Online-Schulungen (StaplerCampus-Akademie)

§ 17 Zugang und Registrierung

(1) Für Online-Schulungen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Registrierungslink für die StaplerCampus-Akademie zur Verfügung. Über diesen Link können die Teilnehmer im Rahmen der gebuchten Plätze registriert werden.

(2) Die Zugänge sind personengebunden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder von mehreren Personen genutzt werden. Jeder Teilnehmer hat die Schulungsinhalte und Prüfungen persönlich zu absolvieren.

(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(4) Der Zugang zur Akademie wird für die Dauer des gebuchten Kurses gewährt, mindestens bis zum Abschluss der zugehörigen Prüfung. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf dauerhaften Zugriff auf die Lerninhalte besteht nicht.

§ 18 Technische Voraussetzungen und Verfügbarkeit

(1) Die Nutzung der StaplerCampus-Akademie setzt einen internetfähigen Computer, ein Tablet oder Smartphone mit aktuellem Browser sowie eine ausreichende Internetverbindung voraus. Die Bereitstellung dieser technischen Voraussetzungen obliegt dem Auftraggeber bzw. dem Teilnehmer.

(2) Der Auftragnehmer bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Akademie, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Technisch bedingte Unterbrechungen, planmäßige Wartungsarbeiten sowie Unterbrechungen aufgrund von Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (höhere Gewalt, Störungen bei Hosting- oder Internet-Providern), stellen keine Pflichtverletzung dar.

(3) Wird eine laufende Online-Prüfung durch eine vom Auftragnehmer zu vertretende technische Störung abgebrochen, erhält der Teilnehmer die Möglichkeit, die Prüfung ohne Anrechnung auf zulässige Wiederholungsversuche erneut abzulegen.

§ 19 Nutzungsrechte an Schulungsinhalten

(1) Sämtliche Schulungsinhalte der StaplerCampus-Akademie sowie alle im Rahmen von Präsenzschulungen übergebenen Unterlagen (Skripte, Präsentationen, Prüfungsfragen, Videos) sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte verbleiben beim Auftragnehmer bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

(2) Der Auftraggeber und die Teilnehmer erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Inhalten ausschließlich zum Zweck der Teilnahme an der jeweils beim Auftragnehmer gebuchten Schulung. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Aufzeichnung (z. B. Screenshots, Screen-Recordings) oder sonstige Verwertung ist nicht gestattet.

(3) Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, die Inhalte ganz oder teilweise für die Durchführung eigener Schulungen oder Unterweisungen zu verwenden, in eigene Schulungsunterlagen zu übernehmen oder Zugänge gesammelt für mehrere Mitarbeiter zu nutzen (vgl. § 17 Abs. 2).

§ 20 Kombinierte Kurse (Online-Theorie mit Präsenzanteil)

Bei Kursen, deren Theorieteil online absolviert wird und deren praktische Übungen und Prüfungen in Präsenz stattfinden, gelten für den Online-Teil die Bestimmungen dieses Teils 3 und für den Präsenzteil die Bestimmungen des Teils 2 entsprechend. Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzteil ist der vollständige Abschluss des Online-Theorieteils.


Teil 4: Prüfungen, Zertifikate und Fahrausweise

§ 21 Prüfungen

(1) Der Erwerb von Zertifikaten und Fahrausweisen setzt das Bestehen der jeweiligen theoretischen und – soweit vorgesehen – praktischen Prüfung voraus. Die Prüfungsmodalitäten (Dauer, Bestehensgrenze, Anzahl zulässiger Wiederholungsversuche) werden dem Teilnehmer im jeweiligen Kurs bzw. vor der Prüfung mitgeteilt.

(2) Ein Anspruch auf Bestehen der Prüfung besteht nicht. Die vereinbarte Vergütung ist unabhängig vom Prüfungserfolg geschuldet.

(3) Bei Täuschungsversuchen (insbesondere unzulässige Hilfsmittel, Ablegen der Prüfung durch eine andere Person) gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Teilnehmer von weiteren Prüfungsversuchen auszuschließen.

(4) Eine einmalige Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung ist ohne zusätzliche Vergütung möglich, sofern sie noch am Schulungstag, im Rahmen eines ohnehin stattfindenden Folgetermins oder innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt. Ein Anspruch auf einen gesonderten Termin ausschließlich zur Prüfungswiederholung besteht nicht. Weitere Wiederholungen sowie hierfür erforderliche zusätzliche Termine können gesondert berechnet werden.

§ 22 Zertifikate und Fahrausweise

(1) Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat bzw. einen Fahrausweis. Bei Online-Prüfungen wird das Zertifikat als PDF-Download in der StaplerCampus-Akademie bereitgestellt; bei Präsenzprüfungen wird der Fahrausweis in der Regel noch am Schulungstag ausgehändigt.

(2) Die Ausstellung erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber bzw. Teilnehmer übermittelten Daten (§ 5 Abs. 3).

(3) Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Ausbildung und der Fahrausweis die betrieblichen Pflichten des Arbeitgebers nicht ersetzen. Insbesondere obliegen dem Arbeitgeber weiterhin:

  • die schriftliche Beauftragung des Fahrers (Fahrauftrag),
  • die betriebs- und gerätespezifische Unterweisung,
  • die regelmäßige (in der Regel jährliche) Sicherheitsunterweisung nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1,
  • die Sicherstellung der fortdauernden Eignung des Fahrers.

Teil 5: Besondere Bestimmungen für Verbraucher (B2C)

§ 23 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 24 Haftung und Gewährleistung bei Verträgen mit Verbrauchern

(1) Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach § 9.2; er haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

§ 25 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung ist als Teil 6 Bestandteil dieser AGB.


Teil 6: Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (StaplerCampus, Inhaber Steve Ingram, Bert-Brecht-Straße 12a, 85386 Eching, E-Mail: kontakt@staplercampus.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besonderer Hinweis: Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte (z. B. reine Online-Kurse ohne Präsenzanteil) erlischt das Widerrufsrecht auch dann, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
StaplerCampus – Inhaber: Steve Ingram
Bert-Brecht-Straße 12a
85386 Eching
E-Mail: kontakt@staplercampus.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

  • Bestellt am:
  • Name des/der Verbraucher(s):
  • Anschrift des/der Verbraucher(s):
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
  • Datum:

(Unzutreffendes streichen.)